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So stellen Sie einen Förderantrag bei KfW und BAFA

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Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bieten im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) attraktive Zuschüsse und Kredite für Neubauten und Sanierungsmaßnahmen von Bestandsgebäuden an. Doch wie stellen Sie einen Antrag und welche Dokumente müssen Sie bereithalten? Wir erklären, wie die Beantragung abläuft und welche Informationen Sie benötigen.

Unsere Autorin Christina Tobias ist als Senior Editor Expertin für die Bereiche Küche und Heizung.
Christina Tobias
Aktualisiert am
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Wann stelle ich den Antrag auf Förderung?

Wichtig ist, dass Sie den Antrag beim BAFA oder der KfW stellen, bevor Sie mit den Arbeiten vor Ort beginnen. Bei vielen KfW-Förderprodukten darf ein Liefer- oder Leistungsvertrag vor der Antragstellung nur abgeschlossen werden, wenn er eine aufschiebende oder auflösende Bedingung im Hinblick auf die Förderzusage enthält. Die konkrete Regelung hängt vom jeweiligen KfW-Programm ab.

Beim BAFA ist ebenfalls darauf zu achten, dass der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt wird. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag darf vor Antragstellung abgeschlossen werden, wenn dessen Wirksamkeit von der Förderzusage der Behörde abhängig gemacht wird. Planungs- und Beratungsleistungen, wie die Beauftragung von Energieberater:innen, können in beiden Fällen weiterhin vor dem Antrag in Anspruch genommen werden.

So beantragen Sie einen Zuschuss für Ihr Projekt

Förderung Zuschuss Beantragen

Schritt 0: Energieberatung

Ob vor der Antragstellung eine Energieberatung oder eine Energieeffizienz-Expertin beziehungsweise ein Energieeffizienz-Experte erforderlich ist, hängt vom Förderprogramm ab. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist die Einbindung einer Energieeffizienz-Expertin oder eines Energieeffizienz-Experten erforderlich. Bei energetischen Einzelmaßnahmen wird häufig eine technische Projektbeschreibung (TPB) benötigt. Für die Heizungsförderung der KfW kann die Bestätigung zum Antrag (BzA) auch von einem zugelassenen Fachunternehmen erstellt werden. Beim Einbau einer Wärmepumpe gibt es beispielsweise keine Pflicht zur vorherigen Energieberatung. Energieeffizienz-Expert:innen finden Sie über die Internetseite des Bundes energie-effizienz-experten.de. Sie unterstützen Sie bei der Planung der Sanierungsmaßnahmen und erstellen die benötigten Unterlagen für den Antrag auf den gewünschten Zuschuss oder Kredit. Zu diesen antragsrelevanten Dokumenten zählen:

  • Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Der iSFP umfasst eine maßgeschneiderte Sanierungsstrategie für Ihr Gebäude. Energieeffizienz-Expert:innen analysieren den Ist-Zustand Ihres Gebäudes und entwickeln darauf basierend entsprechende Maßnahmenpakete. Der iSFP dokumentiert den energetischen Zustand eines Gebäudes und zeigt aufeinander abgestimmte Sanierungsmaßnahmen auf. Er kann bei bestimmten Fördermaßnahmen Voraussetzung für einen iSFP-Bonus sein, ist aber nicht automatisch für jeden Förderantrag erforderlich.

  • Technische Projektbeschreibung (TPB): Die Technische Projektbeschreibung (TPB) wird bei bestimmten BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen benötigt. Sie beschreibt die geplante Maßnahme und die technischen Voraussetzungen. Die daraus entstehende TPB-ID wird für den Förderantrag benötigt.

  • Bestätigung zum Antrag (BzA): Die Bestätigung zum Antrag (BzA) wird bei bestimmten KfW-Förderprodukten benötigt. Sie enthält unter anderem Angaben zur geplanten Maßnahme, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen. Die BzA-ID wird für den Förderantrag benötigt.

Förderung von Energieberatung

Die Beratungsleistung durch Energieberater:innen wird vom BAFA finanziell unterstützt. Der Zuschuss beläuft sich auf 50 Prozent des zuwendungsfähigen Beratungshonorars und ist auf maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern gedeckelt. Für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten werden bis zu 850 Euro vergeben. Der Zuschuss wird den Beratungsempfänger:innen bewilligt und nach den geltenden Bedingungen ausgezahlt. Die Energieberater:innen können bei der Antragstellung unterstützen.

Schritt 1: Registrierung

Das Antragsverfahren hängt vom Förderprogramm ab. KfW-Zuschüsse für bestimmte Heizungsmaßnahmen werden über „Meine KfW“ beantragt. KfW-Förderkredite werden über einen Finanzierungspartner beantragt. BAFA-Zuschüsse werden über das BAFA-Verfahren beantragt. Die erforderlichen Angaben und Nachweise unterscheiden sich entsprechend.

Auf korrekte Angaben achten

Geben Sie Ihren Namen genau so an, wie er in Ihrem Personalausweis steht. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Identität eindeutig zugeordnet werden kann. Ihre E-Mail-Adresse ist Ihr zukünftiger Nutzername bei der Anmeldung, der später nicht mehr geändert werden kann. Wählen Sie deshalb eine E-Mail-Adresse, die Sie langfristig nutzen.

Schritt 2: Antrag stellen

Im „Mein KfW“-Portal oder im BAFA-Portal können Sie den Antrag auf Förderung starten. Wählen Sie den gewünschten Zuschuss aus und geben Sie die erforderlichen Daten in das entsprechende Online-Formular ein. Der Zuschussbetrag wird nach Prüfung der eingereichten Nachweise festgelegt. Je nach Förderprogramm können unter anderem folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • BzA-ID oder TPB-ID,

  • Liefer- oder Leistungsvertrag,

  • Kostenvoranschlag oder Kostenaufstellung,

  • Eigentumsnachweis,

  • Vollmacht, sofern eine Vertretung zulässig ist,

  • Nachweise zum Gebäude und zur bestehenden Heizungsanlage,

  • gegebenenfalls Einkommens- oder Bonusnachweise.

Wichtige Vertragsdetails vor der Antragstellung

Bevor Sie Kredite oder Zuschüsse beantragen, sollten Sie mehrere Kostenvoranschläge von Fachfirmen einholen. Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, lassen Sie sich einen Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung ausstellen. Dies bedeutet, dass der Vertrag erst gültig wird, wenn Sie eine Förderzusage von der KfW oder dem BAFA erhalten haben. So haben Sie bereits eine detaillierte Kostenaufstellung für Ihren Förderantrag.

Schritt 3: Zuwendungsbescheid / Antragsbestätigung

Der Antrag wird von der KfW oder dem BAFA geprüft. Je nach Förderprogramm erhalten Sie einen BAFA-Zuwendungsbescheid, eine KfW-Zuschusszusage oder eine Kreditzusage beziehungsweise Finanzierungsbestätigung über Ihren Finanzierungspartner. Erst danach dürfen Sie – soweit die Förderbedingungen dies vorsehen – mit der Umsetzung beginnen. Die Frist zur Umsetzung steht im jeweiligen Zuwendungsbescheid oder in der Förderzusage. Bei der KfW-Heizungsförderung 458 beträgt sie aktuell 36 Monate ab Zusage. Für andere Förderprogramme können abweichende Fristen gelten.

Bei KfW-Zuschüssen über das Kundenportal „Meine KfW“ kann eine Identifizierung erforderlich sein. Je nach Verfahren stehen dafür beispielsweise eID, Schufa-Identitäts-Check, Video-Ident oder PostIdent zur Verfügung. Bei KfW-Förderkrediten übernimmt der Finanzierungspartner die Prüfung und Antragstellung.

Wie lange dauert die Bearbeitung eines Förderantrags?

Die Bearbeitung eines Förderantrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Meist dauert es zwischen sechs und zehn Wochen, bis die Fördermittel bewilligt werden. KfW und BAFA weisen darauf hin, dass die Fördermittel nur dann garantiert sind, wenn die Förderzusage vor der Umsetzung vorliegt. Es wird empfohlen, bis zur offiziellen Förderzusage zu warten, bevor Sie mit der Umsetzung beginnen. Falls Ihr Antrag abgelehnt wird und Sie bereits vorher mit der Umsetzung begonnen haben, tragen Sie die finanziellen Risiken selbst.

Schritt 4: Verwendungsnachweis einreichen

Sobald die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sind, müssen Sie dem BAFA bzw. der KfW einen Verwendungsnachweis erbringen. Die Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises beträgt sechs Monate, kann jedoch in bestimmten Fällen verlängert werden. Hierfür benötigen Sie erneut die Unterstützung eines Energieeffizienz-Experten oder einer Energieeffizienz-Expertin. Diese erstellen für das BAFA den Technischen Projektnachweis (TPN) bzw. für die KfW die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Diese Dokumente bestätigen, dass die Sanierungsmaßnahmen wie geplant durchgeführt wurden. Zusätzlich können je nach Art der Sanierungsmaßnahme weitere Nachweise erforderlich sein.

Schritt 5: Prüfung und Auszahlung

Nach der Einreichung der erforderlichen Nachweise prüft das BAFA bzw. die KfW die eingereichten Dokumente. Bei positiver Prüfung wird vom BAFA ein Festsetzungsbescheid und von der KfW eine Auszahlungsbestätigung erstellt. In diesen Dokumenten erfahren Sie auch, wann der Zuschuss auf Ihr Konto überwiesen wird. Die Auszahlung erfolgt normalerweise innerhalb von vier bis sechs Wochen nach Prüfung des Verwendungsnachweises.

Wie beantrage ich einen geförderten Kredit?

Förderkredit Beantragen

KfW-Förderkredite werden nicht direkt an Privatpersonen ausgezahlt, sondern über einen Finanzierungspartner beantragt. Das kann beispielsweise eine Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank, Bausparkasse, Versicherung oder ein Finanzierungsvermittler sein. Bei vielen Sanierungsprogrammen benötigen Sie zuvor eine Energieeffizienz-Expertin oder einen Energieeffizienz-Experten, die beziehungsweise der die Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt. Diese legen Sie dem Finanzierungspartner vor. Nach erfolgreicher Durchführung der Maßnahmen benötigen Sie eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD), damit der Tilgungszuschuss berücksichtigt werden kann.

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